5G Mobilfunk: Vergaberegeln waren rechtswidrig

Sieg für die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel in letzter Instanz: Das Bundesverkehrsministerium unter damaliger Leitung von Andreas Scheuer (CSU) hat im Jahr 2019 bei der Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen.

Kölner Gerichtsurteil: Die eigentlich neutrale Behörde Bundesnetzagentur ließ sich bei den Regeln zur Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen vom damaligen Bundesverkehrsminister Andy Scheuer beeinflussen.

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Kölner Gerichtsurteil: Die eigentlich neutrale Behörde Bundesnetzagentur ließ sich bei den Regeln zur Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen vom damaligen Bundesverkehrsminister Andy Scheuer beeinflussen.

Für 6,5 Milliarden Euro hat der Bund im Jahr 2019 bei einer Mobilfunkauktion Lizenzen für die heutigen 5G-Mibilfunknetze versteigert. Jetzt steht fest: Die Vergaberegeln waren rechtswidrig.

Bei der 5G-Auktion hatten die vier Telekommunikationskonzerne Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und United Internet (1&1) Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen. Doch auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund hingegen.

Scheuer sorgte für politischen Deal

Eine solche Verpflichtung hätte zur Folge gehabt, dass die großen Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und Telefónica verpflichtet gewesen wären, kleineren Anbietern ohne eigene Netzinfrastruktur zu regulierten Preisen die Nutzung der Netze zu erlauben. Der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer soll das gezielt verhindert haben. Scheuer habe bei der neutralen Bundesnetzagentur rechtswidrig Einfluss genommen.

Herausgekommen ist ein politischer Deal: Die drei großen Netzbetreiber wurden zwar zu harten Ausbauzielen verpflichtet, wurden jedoch nicht dazu genötigt, ihre Netze zu regulierten Preisen an Mitbewerber zu vermieten. Stattdessen wurde den Konzernen lediglich ein unverbindliches Verhandlungsgebot auferlegt. Wäre der CSU-Verkehrsminister heute noch im Amt, könnte man von einem handfesten, politischen Skandal sprechen.

Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel hatten gegen die fragwürdige Entscheidung geklagt, doch ein endgültiges Gerichtsurteil zog sich bis heute hin. Der Rechtsstreit begann vor dem Verwaltungsgericht Köln und war danach durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Herbst 2021 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen.

Weiter zügiger 5G-Ausbau

Ebendort wurde nun festgestellt, dass die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hat. Wie sich das Gerichtsurteil auf den Mobilfunkmarkt in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, weil der Gerichtsentscheid bislang noch nicht rechtskräftig ist. Zwar hat das Kölner Verwaltungsgericht keine weitere Revision zugelassen. Die Bundesnetzagentur kann aber dennoch eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht versuchen zu erreichen. Ein Behördensprecher der Bundesnetzagentur erklärte bislang nur, man erwarte keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland.

Freenet und EWE Tel begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Das Urteilstärke nicht nur eine unabhängige Bundesnetzagentur, sondern vor allem den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt.

Der Branchenverband Breko kritisierte die Bundesnetzagentur scharf. "Die Entscheidung, den Mobilfunknetzbetreibern 2019 statt einer Diensteanbieterverpflichtung nur ein unwirksames Verhandlungsgebot aufzuerlegen, fiel also nicht aus sachlichen Gründen, sondern um Telekom, Vodafone und Telefónica vor unliebsamem Wettbewerb zu schützen."