Preisabsprachen: Fritzbox-Hersteller AVM bedauert "Irritationen"

16 Mio. Geldstrafe wegen "vertikaler Preisbindung" hat das Bundeskartellamt AVM aufgebrummt. Das Argument des Herstellers, den Schutz des stationären Handels gegenüber Onlinehändlern im Auge gehabt zu haben, ließ die Behörde nicht gelten.

Im Februar 2022 ließ das Bundeskartellamt die AVM-Firmenzentrale in Berlin wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Preisabspracheverbots durchsuchen.

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Im Februar 2022 ließ das Bundeskartellamt die AVM-Firmenzentrale in Berlin wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Preisabspracheverbots durchsuchen.

Nach Ermittlungen und einer Durchsuchung der Berliner Firmenzentrale von AVM im Februar 2022 hat das Bundeskartellamt nun eine Geldstrafe von insgesamt 16 Mio. Euro gegen den Fritzbox-Hersteller AVM sowie gegen einige Mitarbeitende verhängt. Die Strafe fiel geringer aus, weil sich AVM einvernehmlich mit der Behörde geeinigt hat und keine Rechtsmittel einlegen wird.

Damit enden jahrelange Ermittlungen, die ein anonymer Whistleblower ins Rollen gebracht hatte. Er hatte die Vorwürfe der Preisabsprache über das Hinweisgebersystem (BKMS) der Behörde mitgeteilt, die daraufhin ermittelte, wobei sich der Vorwurf durch weitere Hinweise aus dem Mark verdichtet haben.

AVM wird vorgeworfen, "über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. AVM habe der Behörde zufolge Endverbraucherpreise mit Elektronikfachhändlern abgesprochen. Mitarbeiter von AVM hätten Endverbraucherpreise der Händler fortlaufend beobachtet, dabei auch eine spezielle Software verwendet, die Preise im stationären und Onlinehandel erfasst und verglichen habe.

"Diese Abstimmungen bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung dieser Preise, teilweise wurden auch bestimmte Mindestverkaufspreise (sog. Zielpreise) gefordert, welche zwischen der unverbindlichen Preisempfehlung und dem Einkaufspreis der Händler lagen", schreibt das Bundeskartellamt.

AVM begründet die Maßnahmen damit, dass man den stationären Handel in einem sich stark verändernden Markt unterstützt habe, "damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt", schreibt die Nachrichtenagentur dpa. Kleinere Händler hätten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben können. Der Online-Verkauf sei zu diesen Konditionen nicht vorgesehen gewesen, so dpa.

"Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat", zitiert dpa weiter. Die Intention war es, den stationären Handel gegen den Onlinehandel zu stärken. Verbraucher seien nicht benachteiligt worden, da die Produkte "durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel" verfügbar gewesen sein sollen.