KI-Anbieter Anthropic von Musikverlagen verklagt

"Atemlos durch die Nacht"- ein Song, der tief schmerzen kann: grundsätzlich oder als Folge einer unautorisierten Aneignung, wenn ein KI-Bot noch "Oho, oho / Bist du richtig süchtig, Haut an Haut ganz berauscht" dazu dichtet, ausspuckt und aufs Urheberrecht pfeift.

KI-Anbieter Anthropic von Musikverlagen verklagt

Es gibt Songtexte, die sind nicht für diesen Planten gemacht. "Imagine" von John Lennon beispielsweise. Träumen darf man immerhin von einer Welt ohne Nationen und Religionen. Weniger reflektive Gemüter zerstreuen sich viel lieber bei deutschem Liedgut, besingen in der kleinen Kneipe in unserer Straße (dort wo das Leben noch lebenswert ist), sagen wir zum Blauen Bock in Wiesbaden-Naurod, griechischen Wein. Der soll so wie das Blut der Erde sein, traurig machen und von daheim träumen lassen, wie uns Deutsche (und Udo Jürgens) Griechen der ersten Migrantenwelle in den 70erJahren versicherten. Alle diese Lieder, ob mit oder ohne Schmalz, haben eines gemeinsam: Die Texte sind durch das Urheberrecht geschützt, eine Prüfung des Niveaus findet nicht statt. Auch nicht, ob so mancher Songs nicht besser unter das Emissionsschutzgesetz fallen sollten. Es geht um die Verwertung der Texte. KI macht die Rechtsklage nun komplizierter und wird noch viele Richter beschäftigen.

In den USA haben nun Universal Music, Concord Music und ABKCO gemeinsam Klage bei einem Gericht in Nashville gegen die KI-Firma Anthropic eingereicht. Sie wollen erreichen, dass der Chatbot Claude von Anthropic die Texte ihrer urheberrechtlich geschützten Songs nicht mehr abgreifen darf. Der Bot sei mit Songtexten angelernt worden, habe diese dann bei Anfragen teils auch ausgegeben, was eine Urheberechtsverletzung sei, argumentieren die Rechteinhaber an den Songs.

Neu ist eine solche Klage nicht. Auch andere Künstler wie etwa Schriftsteller wehren sich mit Klagen gegen die bislang übliche Praxis, dass Firmen wie der von Amazon unterstützte KI-Spezialist Anthropic oder auch die mit Microsoft verbundene OpenAI mit ChatGPT ihre KIs mit im Internet frei verfügbaren Texten füttern und anlernen. DieTech-Riesen haben sich mit Milliarden Dollar bei den KI-Firmen eingekauft und wollen deren Know-how in ihre kommerziellen Applikationen und Plattformen einfließen lassen.

Die Klagen berühren ein grundsätzliches Problem, denn KIs wie Claude oder ChatGPT unterscheiden nicht nach freien oder durch das Urheberrecht geschützte Inhalte im Internet. Sie speisen sich mit allem, was im Internet verfügbar ist. Firmen, die Inhalte beispielsweise für Marketing durch KI-Bots erstellen lassen, laufen Gefahr, gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Ganz abgesehen davon, kann man sich nie ganz sicher sein, ob KI-generierte Informationen auch tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Tränen lügen nicht, eine KI dagegen schon. Woher man das weiß? Michael Holm hat es besungen - damals, als es noch kein Internet und keine KI gab.